25.03.2024

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 19.03.2024

Tagesordnungspunkt 1 behandelte die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Kämmereihaushalts 2024 - 2025 (Doppelhaushalt) sowie die Entwürfe der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Touristik und Kur Schömberg 2024 - 2025 und Gemeindewerke Schömberg 2024 – 2025

Die Entwürfe für die jeweiligen Doppelhaushalte 2024 - 2025 werden vom Gremium zur Kenntnis genommen.

Unter Tagesordnungspunkt 2 wurde der Teilregionalplan Windenergie für die Region Nordschwarzwald, das Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 und Abs. 5, das Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG) und die diesbezügliche Stellungnahme der Gemeinde Schömberg behandelt.

Die MUZ-Fraktion stellte einen Antrag auf Änderung des Beschlussvorschlags Nr. 1 dahingehend, dass

man im Rahmen der Stellungnahme den Fokus auf die Vorrangfläche WC 1 und WC 2 legen und zur Vorrangfläche WC 5 keine Anregung abgeben soll sowie der Kommentar zur Sichtnavigation im Bereich des Funkturmes ersatzlos gestrichen werden soll.

Diesem Antrag wurde vom Gremium mehrheitlich, mit 15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen zugestimmt.

Der Beschlussvorschlag Nr.1 wurde daher entsprechend abgeändert/ergänzt:

Folgende Beschlüsse fasst das Gremium einstimmig:

  1. Der Gemeinderat billigt die als Anlage beigefügte Stellungnahme an den Regionalverband Nordschwarzwald, wobei Fokus  auf die Vorrangfläche WC 1 und WC 2 gelegt werden soll und zur Vorrangfläche WC 5 keine Anregung abgegeben werden und der Kommentar zur Sichtnavigation im Bereich des Funkturmes ersatzlos gestrichen werden soll.

 

    2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nötige Anpassungen vorzunehmen, sofern der Grundtenor der Stellungnahme nicht verändert wird. 

Der Tagesordnungspunkt 3 „Bebauungsplan sowie die Satzung über örtliche Bauvorschriften "Gewerbegebiet Schwarzenberg – II. und III. Bauabschnitt " in Schwarzenberg und Beschluss über das weitere Vorgehen“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt und auf eine zukünftige Sitzung vertagt.

Tagesordnungspunkt 4 behandelte die 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schömberg, den Beschluss über die Änderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und

Billigungs- und Beteiligungs-/Offenlagebeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Folgende Beschlüsse fasst das Gremium einstimmig:

  1. Der Gemeinderat beschließt die 11. Änderung des Flächennutzungsplans Schömberg für den als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügten Lageplan vom 09.02.2024 ersichtlichen Bereich aufzustellen.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt, das Flächennutzungsplanverfahren im sogenannten „Parallelverfahren“ im Sinne des § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Bebauungsplanverfahren „Schömberger Straße – Höfener Straße“ Langenbrand durchzuführen.

 

  1. Der der Gemeinderat billigt den Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung, textlicher Festsetzungen und zeichnerischem Teil in seiner Fassung vom 09.02.2024.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1, 4a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen.

 

  1. Die weitere Umsetzung des Beschlusses gemäß vorstehender Ziffer 4 einschließlich der hierzu erforderlichen Entscheidungen, werden der Gemeindeverwaltung übertragen. 

Unter Tagesordnungspunkt 5 wurde der Bebauungsplan sowie die Satzung über örtliche Bauvorschriften "Schömberger Straße - Höfener Straße" in Langenbrand, erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Billigungs- und Beteiligungs-/Offenlagebeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt.

Folgende Beschlüsse fasst das Gremium einstimmig:

  1. Der Gemeinderat beschließt in Abänderung des Beschlusses vom 24.07.2018 für den in der Sitzungsvorlage beigefügten Lageplan vom 01.02.2024 umgrenzten Bereich die Aufstellung des Bebauungsplans „Schömberger Straße – Höfener Straße“ in Langenbrand im regulären Verfahren aufzustellen.
  2. Der Gemeinderat billigt  

        a) den Vorentwurf des Bebauungsplans „Schömberger Straße – Höfener Straße“ in Langenbrand mit Begründung, textlicher Festsetzung und örtlicher Bauvorschriften in seiner Fassung vom 09.02.2024, 

        b)den zeichnerischen Teil zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Schömberger Straße – Höfener Straße“ in seiner Fassung vom 01.02.2024.

  1. Die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 4a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.

 

  1. Die weitere Umsetzung des Beschlusses gemäß vorstehender Ziffer 3 einschließlich der hierzu erforderlichen Entscheidungen wird der Gemeindeverwaltung übertragen. 

Tagesordnungspunkt 6 behandelte das Spielplatzprojekt „Schömberg mit allen Sinnen“ - Vorstellung einer gemeinnützigen Projektidee durch die Initiatoren Frau U. Bertsch sowie Frau Y. Alvarez

Folgende Beschlüsse fasst das Gremium einstimmig:

  1. Der Ausschuss für Technik und Umwelt sowie der Gemeinderat nehmen die Vorstellung der gemeinnützigen Projektidee zur Errichtung des Spielplatzprojektes „Schömberg mit allen Sinnen“ zur Kenntnis. 
  2. Der Ausschuss für Technik und Umwelt empfiehlt und der Gemeinderat beschließt, die zur Umsetzung des Projektes erforderlichen gemeindlichen Flächen zur Verfügung zu stellen und stimmt der Umsetzung des ehrenamtlich angestoßenen Projektes zu.
  3. Der Ausschuss für Technik und Umwelt empfiehlt und der Gemeinderat beschließt, begleitende Maßnahmen durch den Bauhof der Gemeinde Schömberg mit einem Umfang von ca. 80 -100 Arbeitsstunden durchzuführen.
  4. Der Ausschuss für Technik und Umwelt sowie der Gemeinderat ermächtigen die Verwaltung alle zur Umsetzung des Projektes erforderlichen Schritte mit den Initiatoren abzustimmen und in die Wege zu leiten. 
  5. Der Ausschuss für Technik und Umwelt sowie der Gemeinderat beschließen, dass die Gemeinde Schömberg für das Spielplatzprojekt nach Umsetzung und Fertigstellung die Verkehrssicherung sowie die Unterhaltung der Spielplatzanlagen übernimmt. 

Unter Tagesordnungspunkt 7 wurde die Kommunale Jugendarbeit in Schömberg - Zuschuss zur Durchführung des Mitmachzirkusses 2024 (JuKi e.V.) behandelt

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, mit 17 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, die Durchführung des Mitmachzirkusses durch den Trägerverein JuKi Schömberg e.V. mit einem Betrag von 10 € pro teilnehmendem Kind zu bezuschussen. 

Tagesordnungspunkt 8 war Anerkennung der Niederschrift über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 20.02.2024

Tagesordnungspunkt 9 war Bekanntgaben, Verschiedenes

Gemeinderat Bayer lobt das sehr gelungene Jahreskonzert des Musikvereins Schömberg, welches eine Werbung für Schömberg darstellt.